HINWEISE FÜR IHRE STIMMABGABE
- Gewählt wird mit den Ihnen vom Wahlausschuss zugesandten Wahlunterlagen. Diese enthalten die Zugangsdaten zum Login.
- Die IHK-Wahl findet sowohl elektronisch als auch per Briefwahl statt. Sie können also entscheiden, ob Sie Ihre Stimme online oder per Brief abgeben.
- Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Es zählt die zuerst in die Wahlurne (elektronische oder Briefwahlurne) eingehende Stimme. Eine danach eingehende Stimme wird zurückgewiesen.
- Der Stimmzettel enthält die Anzahl der maximal möglichen Stimmen. Für jede/n einzelne/n Kandidat/in kann nur eine Stimme abgegeben werden.
Ihre Stimmabgabe kann nur innerhalb des Wahlzeitraums erfolgen:
Wahlzeit ist vom 27. Oktober bis 16. November 2026, 16.00 Uhr.
*) Mir ist bewusst, dass die Stimmabgabe durch die/den Wahlberechtigten persönlich, unbeobachtet und
nur einmal – entweder als Brief- oder elektronische Wahl erfolgen darf. Ich erkläre zudem, dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die die Wahlberechtigung nach § 3 Abs. 3 der Wahlordnung: „Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.“ ausschließen.
Bevollmächtigt ist jede Person, die unternehmensintern zur Wahlausübung berechtigt ist, als gesetzliche/r Vertreter/in, im Handelsregister eingetragene/r Prokurist/in oder zur Wahlausübung beauftragte Person.