Wahlen
Wir unterstützen Ihre Wahl – Egal wo, wer, wie
und nach welchem System gewählt wird!
Die Durchführung von Wahlen stellt große Unternehmen, Konzerne, Kammern und Verbände vor enorme organisatorische und technische Herausforderungen. Die klassische Stimmenauszählung per Hand ist sehr zeitintensiv und wird daher meist durch den Einsatz von Technik unterstützt: Sei es durch die manuelle Erfassung der Stimmen in Tabellen und Datenbanken, den Einsatz von Wahlautomaten oder Wahlsoftware.
Eine weitere Möglichkeit stellt eine Kombination von klassischen papierhaften Stimmzetteln mit der elektronischen Verarbeitung mittels Hochleistungsscannern dar, wie sie Electric Paper mit Hilfe von TeleForm schon mehrfach als Dienstleistung für namhafte Unternehmen umgesetzt hat. Das Verfahren kann, in Abhängigkeit von der Wahlordnung, sowohl für Listen- als auch Personenwahlen eingesetzt werden. Dabei werden die Stimmzettel eingescannt und die Stimmen automatisch ausgelesen. Eine weitere, sehr komfortable Variante ist die Online-Wahl. Die online abgegebene Wähler-Stimme wird in einer „digitalen Wahlurne“ abgelegt und am Ende der Wahl ausgezählt. Das jeweilige Ergebnis kann dann mit den Auszählungen aus dem Wahlbüro und der Briefwahl zusammengeführt werden.
Für alle Arten von Wahlen
Gremienwahlen an Hochschulen sind komplex in der Abwicklung, weil sie für unterschiedliche Gremien, Wahlbereiche und Wahlberechtigtengruppen auf einen oder mehrere Stichtage hin optimiert abgewickelt werden müssen. Typische Gremien sind Senat, Fachschaftsräte, Gleichstellungsbeauftragte oder das Studierendenparlament.
Alle vier Jahre wird eine neue Vertretung der Beschäftigten eines Betriebes gewählt. Die Durchführung der Wahl erfolgt zwischen dem 01. März und dem 31. Mai des Jahres. Die Verantwortung für die Durchführung der Wahl liegt beim Wahlvorstand, welcher durch den amtierenden Betriebsrat eingesetzt wird. Der Wahlvorstand ist für den korrekten Ablauf der Wahl zuständig. Die Auszählung erfolgt in der Regel an dem Standort, an dem die Wahl durchgeführt wird.
Aufsichtsratswahlen werden in einem Turnus von fünf Jahren durchgeführt. Die Wahl von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaftsvertretern und Vertretern der leitenden Angestellten für den Aufsichtsrat wird in verschiedenen Wahlgängen im Rahmen einer Präsenzveranstaltung über Delegierte zentral an einem Ort durchgeführt. Eine Alternative stellt die Urwahl dar, das heißt alle Wahlberechtigten geben Ihre Stimmen ab. Es ist auch möglich, Wahlen für verschiedene Unternehmensbestandteile parallel durchzuführen.
Sofern in Delegiertenversammlungen gewählt wird, werden die Delegierten ebenfalls in entsprechenden Wahlen ermittelt. Auch diese Form der Wahlen wird unterstützt. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Verfahren von Betriebsratswahlen.
Die Wahl-Verarbeitungsprozesse bei Kammerwahlen entsprechen weitestgehend den Prozessen einer Betriebsratswahl, siehe oben. Hinzu kommt noch die Rücklauferfassung der Wahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel). Kammerwahlen werden in allen Bundesländern durchgeführt. Der Turnus der Wahlen hängt von den Legislaturperioden des jeweiligen Bundeslandes ab.
Egal, wie gewählt wird
Wahlen sind eine wichtige Basis unserer Demokratie und als Bürger, Arbeitnehmer, Vereinsmitglied etc. haben Sie das Recht auf Mitbestimmung. Es gibt vielseitige Mitbestimmungsmöglichkeiten, denn Wählen ist auf mehrere Arten möglich: unmittelbar als Präsenzwahl, schriftlich als Briefwahl oder der Online-Wahl.
Die Wahlordnung oder Satzung bestimmt welche Wahlart zugelassen ist, beispielsweise für Personalratswahlen, Betriebsratswahlen, Gremienwahlen.
Direkt und unmittelbar wählen - Die Präsenzwahl
Bei der Präsenzwahl gibt der Wähler seine Stimme unmittelbar, d.h. persönlich ab. Die Abgabe der Stimme erfolgt direkt im Wahllokal vor Ort und ist an die damit verbundenen Öffnungszeiten gebunden. Die Identität des Wählers wird anhand des Personalausweises bestätigt und im Wählerverzeichnis kontrolliert. Nach dem Erhalt der Stimmzettel und der geheimen Wahl in der Wahlkabine, erfolgt die Stimmabgabe in eine versiegelte Wahlurne. Daher nennt man die Präsenzwahl auch Urnenwahl.
Für den strukturierten Ablauf einer Präsenzwahl gibt es konkrete Vorgaben in der jeweiligen Wahlordnung oder Satzung. Die Aufgaben eines Wahlteams sind die Einhaltung der Vorgaben bei der Vorbereitung, die Durchführung der Wahl sowie die Auszählung der Stimmen nach abgeschossener Wahl.
Präsenzwahlen gibt es im öffentlichen Dienst (Personalratswahlen), in Unternehmen (Aufsichtsratswahlen) oder Vereinen (Vorstandswahl). Die Belegschaft oder die Mitglieder haben jeweils ein geheimes, freies und unmittelbares Stimmrecht, um über ihre Vertretung zu entscheiden.
Sollten einzelne Wahlberechtigte während der Präsenzwahl nicht anwesend sein, ist die Wahl per Brief eine beliebte Alternative, siehe Briefwahl.
Die Präsenzwahl ist eines der bekanntesten Wahlverfahren und wird von vielen Wählern als sehr sicher beurteilt. Die Identitätsbestätigung der Wähler durch den Personalausweis und die Überwachung der Wahl durch die Wahlhelfer garantieren die Rechtssicherheit der Wahl.
Zeit- und ortsunabhängig - Die Briefwahl
Als Briefwahl bezeichnet man die zeitlich und örtlich unabhängige Stimmabgabe auf dem Postweg im Vergleich zur orts- und zeitgebundenen Präsenzwahl bzw. Urnenwahl. In den meisten Fällen erfolgt die Abgabe der Briefwählerstimmen vor der Durchführung der Präsenzwahl. Eine Briefwahl ist sinnvoll, wenn Wahlberechtigte nicht persönlich zur Abstimmung erscheinen können oder sich vorübergehend im Ausland befinden.
Voraussetzung für die Briefwahl ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis mit vollständiger und korrekter Adresse. Wahlbenachtigungen bieten oftmals auf der Rückseite entsprechende Vordrucke an. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der zuständigen Wahlbehörde eingereicht werden und anschließend dem Antragsteller per Post übersandt. Damit die Briefwahlstimme gezählt werden kann, muss die Wahlentscheidung mit dem amtlichen Wahlbriefumschlag per Post binnen eines vorgegebenen Zeitraums zurückgesendet werden.
Die Briefwahl erfordert eine frühzeitige und exakte Planung, da die Zeit für den Versand (Aus- und Rücksendung) und die separate Auszählung der Briefwählerstimmen mit eingerechnet werden muss.
Besonders bei politischen Wahlen zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Immer mehr Wähler bleiben der Urne fern und geben ihre Stimme per Brief ab.
Die digitale Wahl
Im Zuge der Digitalisierung bekommt das Thema Online-Wahlen eine immer größere Bedeutung. Als Vorteile werden gern die Einsparung von Zeit, Personal, von Druck- und Versandkosten genannt. Eine Online-Wahl wird demnach gerne als nachhaltig und umweltbewusst angesehen.
Auf der anderen Seite müssen wichtige technische Voraussetzungen geschaffen und alle Wahlgrundsätze eingehalten werden. Eine Online-Wahl muss revisions- und rechtssicher sein. Wichtige Fragen, wie die Sicherheit des Wahlsystems, die Sicherung der Wahlergebnisse sowie die Authentifizierung des Wählers müssen geklärt werden. Mit uniWAHL OWS sind alle Anforderungen abgedeckt. Rechtsicher und auf den neusten technischen Stand kommt alles aus einer Hand. Online wählen war nie einfacher.
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Egal, nach welchem System gewählt wird
Listenwahl (Verhältniswahl)
Bei Listenwahl (Verhältniswahl) werden die einer Gruppe zustehenden Sitze den einzelnen Wahlvorschlägen einer Gruppe nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren (Alternativen: Verfahren nach Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë) zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen (Teilzahlen) entscheidet das Los.
Sind auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze entfallen als Personen benannt sind, so werden die freien Sitze unter Fortführung der Berechnung auf die übrigen Wahlvorschläge verteilt.
Die einem Listenwahlvorschlag zustehenden Sitze erhalten die Personen dieses Wahlvorschlags nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.
Bewerber eines Listenwahlvorschlags, die keinen Sitz erhalten, sind nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl Ersatzleute und rücken für die gewählten Personen ihrer Liste nach, wenn diese vorzeitig aus dem betreffenden Gremium ausscheiden.
Bei gleicher Stimmenzahl, auch wenn auf mehrere Personen keine Stimme entfallen ist, entscheidet die Reihenfolge der Personen innerhalb des Listenwahlvorschlages.
Mehrheitswahl
Bei Mehrheitswahl werden die der Gruppe zustehenden Sitze auf die Bewerber der Gruppe nach
der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen mit der höchsten Stimmenzahl beginnend verteilt.
Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. In gleicher Weise werden die Ersatzleute bestimmt.
Wahlvorschläge, die keine Stimme erhalten haben, sind bei der Sitzverteilung und beim Nachrücken
nicht zu berücksichtigen.
Auswerteverfahren
D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren (Divisorverfahren mit Abrundung): Die einer Gruppe zustehenden Sitze werden den einzelnen Wahlvorschlägen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Vollrechnung, Halbteilung, Drittelung usw. der Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen ergeben.
Hare-Niemeyer-Verfahren (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen): Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für ihn entsprechend dem Verhältnis der Zahl der auf ihn entfallenen Stimmen zur Stimmenzahl aller Wahlvorschläge als ganze Zahl ergibt. Weitere Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten verbleibenden Zahlenbruchteile zu vergeben. Erhält ein Wahlvorschlag, auf den mehr als die Hälfte der Stimmenzahl aller Wahlvorschläge entfallen ist, bei diesem Verfahren nicht mindestens die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze, so erhält dieser Wahlvorschlag abweichend von dem genannten Verfahren den ersten der nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze.
Verfahren nach Sainte-Laguë (Divisorverfahren mit Standardrundung): Die Summe der auf die einzelnen Vorschlagslisten oder Listenverbindungen jeder Gruppe oder Teilgruppe entfallenen gültigen Stimmen werden der Reihe nach durch die ungeraden Zahlen 1,3, 5, ... (oder 0.5, 1.5, 2.5, 3.5...) geteilt. Die Sitze werden der Reihe nach auf die Wahlvorschläge mit den jeweils höchsten Teilzahlen (Höchstzahl) verteilt.
Vergleich der Verfahren
Eine ausführliche Beschreibung der Wahlverfahren findet sich unter www.wahlrecht.de/verfahren.
Im Idealfall wäre beim Verhältniswahlrecht das Verhältnis der Mandate genau gleich dem Verhältnis der Stimmen. Da es aber keine Bruchteile eines Mandates geben kann, ist dies nur näherungsweise möglich. Das Verfahren von d’Hondt unterscheidet sich deutlich von den anderen beiden Verfahren bezüglich der Weise, wie diese Näherung geschieht.
Das Verfahren nach d’Hondt führt dazu, dass die Mandatszahl für kleine Listen eher abgerundet und für große Listen eher aufgerundet wird. Bei Hare-Niemeyer und Sainte-Laguë ist die Behandlung der Rundungsfehler unabhängig vom Stimmenanteil. Der Bundeswahlleiter kommt in einer Studie vom 4. Januar 1999 zu dem Fazit, dass das Verfahrennach Sainte Laguë dem Verfahren nach Hare-Niemeyer (wegen dessen Paradoxien) und dem Verfahren nach d'Hondt vorzuziehen ist.
Am 24. Januar 2008 beschloss der 16. Deutsche Bundestag in seiner 139. Sitzung für die Sitzzuteilung das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zu verwenden. Diese Änderung wurde erstmals bei der Bundestagswahl am 27.9.2009 angewendet.
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