Die Durchführung von Wahlen stellt große Unternehmen, Konzerne, Kammern und Verbände vor enorme organisatorische und technische Herausforderungen. Die klassische Stimmenauszählung per Hand ist sehr zeitintensiv und wird daher meist durch den Einsatz von Technik unterstützt: Sei es durch die manuelle Erfassung der Stimmen in Tabellen und Datenbanken, den Einsatz von Wahlautomaten oder Wahlsoftware.
Eine weitere Möglichkeit stellt eine Kombination von klassischen papierhaften Stimmzetteln mit der elektronischen Verarbeitung mittels Hochleistungsscannern dar, wie sie Electric Paper mit Hilfe von TeleForm schon mehrfach als Dienstleistung für namhafte Unternehmen umgesetzt hat. Das Verfahren kann, in Abhängigkeit von der Wahlordnung, sowohl für Listen- als auch Personenwahlen eingesetzt werden. Dabei werden die Stimmzettel eingescannt und die Stimmen automatisch ausgelesen. Eine weitere, sehr komfortable Variante ist die Online-Wahl. Die online abgegebene Wähler-Stimme wird in einer „digitalen Wahlurne“ abgelegt und am Ende der Wahl ausgezählt. Das jeweilige Ergebnis kann dann mit den Auszählungen aus dem Wahlbüro und der Briefwahl zusammengeführt werden.

Wahlen sind eine wichtige Basis unserer Demokratie und als Bürger, Arbeitnehmer, Vereinsmitglied etc. haben Sie das Recht auf Mitbestimmung. Es gibt vielseitige Mitbestimmungsmöglichkeiten, denn Wählen ist auf mehrere Arten möglich: unmittelbar als Präsenzwahl, schriftlich als Briefwahl oder der Online-Wahl.

Die Wahlordnung oder Satzung bestimmt welche Wahlart zugelassen ist, beispielsweise für Personalratswahlen, Betriebsratswahlen, Gremienwahlen.

Direkt und unmittelbar wählen - Die Präsenzwahl

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Bei der Präsenzwahl gibt der Wähler seine Stimme unmittelbar, d.h. persönlich ab. Die Abgabe der Stimme erfolgt direkt im Wahllokal vor Ort und ist an die damit verbundenen Öffnungszeiten gebunden. Die Identität des Wählers wird anhand des Personalausweises bestätigt und im Wählerverzeichnis kontrolliert. Nach dem Erhalt der Stimmzettel und der geheimen Wahl in der Wahlkabine, erfolgt die Stimmabgabe in eine versiegelte Wahlurne. Daher nennt man die Präsenzwahl auch Urnenwahl.

Für den strukturierten Ablauf einer Präsenzwahl gibt es konkrete Vorgaben in der jeweiligen Wahlordnung oder Satzung. Die Aufgaben eines Wahlteams sind die Einhaltung der Vorgaben bei der Vorbereitung, die Durchführung der Wahl sowie die Auszählung der Stimmen nach abgeschossener Wahl.

Präsenzwahlen gibt es im öffentlichen Dienst (Personalratswahlen), in Unternehmen (Aufsichtsratswahlen) oder Vereinen (Vorstandswahl). Die Belegschaft oder die Mitglieder haben jeweils ein geheimes, freies und unmittelbares Stimmrecht, um über ihre Vertretung zu entscheiden.

Sollten einzelne Wahlberechtigte während der Präsenzwahl nicht anwesend sein, ist die Wahl per Brief eine beliebte Alternative, siehe Briefwahl.

Die Präsenzwahl ist eines der bekanntesten Wahlverfahren und wird von vielen Wählern als sehr sicher beurteilt. Die Identitätsbestätigung der Wähler durch den Personalausweis und die Überwachung der Wahl durch die Wahlhelfer garantieren die Rechtssicherheit der Wahl.

Zeit- und ortsunabhängig - Die Briefwahl

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Voraussetzung für die Briefwahl ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis mit vollständiger und korrekter Adresse. Wahlbenachtigungen bieten oftmals auf der Rückseite entsprechende Vordrucke an. Der Antrag auf Briefwahl muss bei der zuständigen Wahlbehörde eingereicht werden und anschließend dem Antragsteller per Post übersandt. Damit die Briefwahlstimme gezählt werden kann, muss die Wahlentscheidung mit dem amtlichen Wahlbriefumschlag per Post binnen eines vorgegebenen Zeitraums zurückgesendet werden.

Die Briefwahl erfordert eine frühzeitige und exakte Planung, da die Zeit für den Versand (Aus- und Rücksendung) und die separate Auszählung der Briefwählerstimmen mit eingerechnet werden muss.

Besonders bei politischen Wahlen zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Immer mehr Wähler bleiben der Urne fern und geben ihre Stimme per Brief ab.

Die digitale Wahl

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Im Zuge der Digitalisierung bekommt das Thema Online-Wahlen eine immer größere Bedeutung. Als Vorteile werden gern die genannt. Eine Online-Wahl wird demnach gerne als nachhaltig und umweltbewusst angesehen.
Auf der anderen Seite müssen wichtige technische Voraussetzungen geschaffen und alle Wahlgrundsätze eingehalten werden. Eine Online-Wahl muss revisions- und rechtssicher sein. Wichtige Fragen, wie die Sicherheit des Wahlsystems, die Sicherung der Wahlergebnisse sowie die Authentifizierung des Wählers müssen geklärt werden. Mit uniWAHL OWS sind alle  Anforderungen abgedeckt. Rechtsicher und auf den neusten technischen Stand kommt alles aus einer Hand. Online wählen war nie einfacher.

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Listenwahl (Verhältniswahl)

Bei Listenwahl (Verhältniswahl) werden die einer Gruppe zustehenden Sitze den einzelnen Wahlvorschlägen einer Gruppe nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren (Alternativen: Verfahren nach Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë) zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen (Teilzahlen) entscheidet das Los.

Sind auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze entfallen als Personen benannt sind, so werden die freien Sitze unter Fortführung der Berechnung auf die übrigen Wahlvorschläge verteilt.

Die einem Listenwahlvorschlag zustehenden Sitze erhalten die Personen dieses Wahlvorschlags nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl.

Bewerber eines Listenwahlvorschlags, die keinen Sitz erhalten, sind nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl Ersatzleute und rücken für die gewählten Personen ihrer Liste nach, wenn diese vorzeitig aus dem betreffenden Gremium ausscheiden.
Bei gleicher Stimmenzahl, auch wenn auf mehrere Personen keine Stimme entfallen ist, entscheidet die Reihenfolge der Personen innerhalb des Listenwahlvorschlages.

Mehrheitswahl

Je nach Wahlordnung stehen zwei Wahlsyteme und verschiedene Sitzverteilungsverfahren zur Verfügung:
Je nach Wahlordnung stehen zwei Wahlsyteme und verschiedene Sitzverteilungsverfahren zur Verfügung:

Auswerteverfahren

Vergleich der Verfahren

Eine ausführliche Beschreibung der Wahlverfahren findet sich unter .

Im Idealfall wäre beim Verhältniswahlrecht das Verhältnis der Mandate genau gleich dem Verhältnis der Stimmen. Da es aber keine Bruchteile eines Mandates geben kann, ist dies nur näherungsweise möglich. Das Verfahren von d’Hondt unterscheidet sich deutlich von den anderen beiden Verfahren bezüglich der Weise, wie diese Näherung geschieht.

Das Verfahren nach d’Hondt führt dazu, dass die Mandatszahl für kleine Listen eher abgerundet und für große Listen eher aufgerundet wird. Bei Hare-Niemeyer und Sainte-Laguë ist die Behandlung der Rundungsfehler unabhängig vom Stimmenanteil. Der Bundeswahlleiter kommt in einer Studie vom 4. Januar 1999 zu dem Fazit, dass das Verfahrennach Sainte Laguë dem Verfahren nach Hare-Niemeyer (wegen dessen Paradoxien) und dem Verfahren nach d'Hondt vorzuziehen ist.

Am 24. Januar 2008 beschloss der 16. Deutsche Bundestag in seiner 139. Sitzung für die Sitzzuteilung das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zu verwenden. Diese Änderung wurde erstmals bei der Bundestagswahl am 27.9.2009 angewendet.

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