Eine barrierefreie Software ist eine Software, die für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zugänglich und nutzbar ist. Eine solche Software sollte so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, wie z.B. Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, ohne Schwierigkeiten genutzt werden kann.
Die Barrierefreiheit von Onlinesoftware wird durch Richtlinien und Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt. Diese Richtlinien legen fest, wie digitale Inhalte und Anwendungen, einschließlich Websites und Software, gestaltet und entwickelt werden sollten, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
In Deutschland versucht die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 barrierefreie Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu schaffen. Wesentliche Prüfkriterien der BITV 2.0 sind identisch oder in enger Anlehnung an die WCAG 2.1.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten. Obwohl der Fokus von WCAG auf Webinhalten liegt, können die Richtlinien auch auf Softwareanwendungen angewendet werden.
WCAG 2.1 stellt vier Hauptprinzipien der Barrierefreiheit auf: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Jedes dieser Prinzipien hat bestimmte Richtlinien und Erfolgskriterien, die helfen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu minimieren.
Wie in der Wahlsoftware uniWAHL die Barrierefreiheit berücksichtigt wird erfahren Sie von unseren Wahlexperten.
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