Kammerwahlen mit uniWAHL OWS

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern profitiert von Online-Wahlen

Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern führt erfolgreich Online-Wahlen durch: Höhere Wahlbeteiligung, schnellerer Wahlprozess und weniger Aufwand überzeugen. Ein moderner, effizienter Ansatz, der auch in Zukunft genutzt werden soll.

Rechtsanwaltskammern sind seit einigen Jahren per Gesetz dazu verpflichtet, ihren Vorstand via Brief- oder Online-Wahl zu wählen. Für die RAK Mecklenburg-Vorpommern stellten Briefwahlen von Anfang an keine zufriedenstellende Option dar, sodass die Vorstandswahlen 2023 bereits zum dritten Mal sicher und zeitgemäß über ein Online-Wahlsystem abgewickelt wurden. Das Resultat: Das Wahlergebnis ist schnell verfügbar und deutlich repräsentativer als früher.

Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Mecklenburg-Vorpommern ist für alle im Bundesland zugelassenen Rechtsanwälte zuständig und hat aktuell rund 1.300 Mitglieder. Ihr Bezirk entspricht dem des Oberlandesgerichts Rostock. Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer sind ehrenamtlich tätig und werden alle zwei Jahre zur Hälfte neu gewählt. Bei der Vorstandswahl 2023 waren insgesamt sechs Mitglieder zu wählen: drei Mitglieder für den Landgerichtsbezirk Schwerin, zwei Mitglieder für den Landgerichtsbezirk Rostock und ein Mitglied für den Landgerichtsbezirk Stralsund.

Geringe Wahlbeteiligung bei früheren Präsenzwahlen

Die Vorstandswahlen der RAK Mecklenburg-Vorpommern finden erst seit 2019 elektronisch statt. Davor war die Kammer ¬– genauso wie alle anderen Rechtsanwaltskammern in Deutschland – durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dazu verpflichtet, den Vorstand via Präsenzwahl zu ermitteln. Die Urnenwahl wurde traditionell auf der Kammerversammlung durchgeführt, zu der zwar alle Kammermitglieder eingeladen werden, jedoch immer nur ein Bruchteil tatsächlich erscheint.

„Die Beteiligung an einer Kammerversammlung ist in einem Flächenland wie unserem verständlicherweise sehr gering: Es kommen nur etwa 3–5 % der Kammermitglieder, sodass man früher nicht unbedingt von einem repräsentativen Wahlergebnis ausgehen konnte.“,

erläutert Susanne Wanagas, Geschäftsführerin der RAK Mecklenburg-Vorpommern.

Das Problem der geringen Wahlbeteiligung hat auch der Gesetzgeber erkannt und im Rahmen der kleinen BRAO-Reform entschieden, dass Rechtsanwaltskammern ihren Vorstand ab dem 1. Juli 2018 per Brief- oder Online-Wahl wählen müssen. Da Briefwahlen mit einer sehr aufwändigen manuellen Stimmenauszählung verbunden gewesen wären, hat sich die RAK Mecklenburg-Vorpommern relativ schnell für das elektronische Wahlverfahren entschieden.

„Eine Online-Wahl, die durch einen externen Anbieter durchgeführt wird, macht zudem nach außen einen neutraleren Eindruck als eine Briefwahl, die intern ausgezählt wird.“,

ergänzt Susanne Wanagas

Wahlordnung regelt technische Anforderungen

Bevor die Kammer ihre erste Online-Wahl durchführen konnte, war zunächst eine Anpassung der Wahlordnung erforderlich. Hierbei wurden in den besonderen Bestimmungen zur elektronischen Wahl unter anderem die technischen Anforderungen an das Wahlsystem festgelegt. Demnach muss die Lösung zur Wahrung des Wahlgeheimnisses beispielsweise den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen und eine Anonymisierung der Wahlberechtigten durch Wahlnummern erlauben.

Darüber hinaus war es der Kammer wichtig, dass das System einfach in der Bedienung ist und schnelle Ergebnisse liefert. Um bei einer geringen Wahlbeteiligung gegensteuern und die Mitglieder über eine Erinnerungsmail auf die ablaufende Wahlfrist aufmerksam machen zu können, sollte die Software zudem die Möglichkeit bieten, einen Zwischenstand anzuzeigen.

„Nachdem unser Schatzmeister im Rahmen eines Schatzmeistertreffens von der Firma Electric Paper erfahren hatte, war er direkt davon angetan, dass sich die Online-Wahlen auch ein bisschen günstiger als bisher durchführen lassen.“,

berichtet Susanne Wanagas

Da der Wahlsystem-Anbieter aus Lüneburg auch alle Voraussetzungen aus der Wahlordnung erfüllte, stand einer Zusammenarbeit bei der Vorstandswahl 2023 nichts mehr im Wege.

Softwarebetreuung durch den Anbieter

Bei dem elektronischen Wahlsystem der Electric Paper Informationssysteme GmbH handelt es sich um das uniWAHL Online-Wahlsystem (OWS). Dieses basiert auf einer europaweit erprobten Kernsoftware, die sowohl die rechtlichen als auch die technischen Anforderungen an moderne Wahlsysteme abdeckt. Die Lösung berücksichtigt alle grundgesetzlich verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) und garantiert eine verschlüsselte, datenschutzgerechte Verarbeitung.

Bestandteil des Leistungsangebots ist ein Rundum-sorglos-Service, der im Falle der Kammer-Vorstandswahl auch die softwareseitige Steuerung beinhaltete, sodass sich die Wahlleitung nicht selbst in die Software einarbeiten, sondern lediglich die Kandidatenliste übergeben musste. Anpassungen am Layout und den Texten der Benutzeroberfläche ließen sich in Abstimmung mit dem Anbieter relativ unkompliziert vornehmen.

Straffer Terminplan und wechselnde Anforderungen

Herausfordernd gestaltete sich hingegen die termingerechte Durchführung der Wahl: Damit die Wahleinladungen mit den Zugangsdaten pünktlich im Mitgliederverwaltungsprogramm erzeugt und rechtzeitig über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die Wählenden versendet werden konnten, musste Electric Paper die Zugangscodes genau terminiert an den Kunden übermitteln. Eingehalten werden konnte der eng getaktete Ablaufplan nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Parteien.

Als der Wahlausschuss kurz vor der eigentlichen Wahl die Entscheidung getroffen hat, dass auf den Stimmzetteln auch die Adressdaten der Kandidaten erscheinen sollen, war gegen Projektende noch eine rasche Anpassung der Wahlkabine notwendig. Indem das Team von Electric Paper auf die Anforderung flexibel reagiert und die Änderungen reibungslos vorgenommen hat, konnte es einmal mehr seine schnelle Reaktionsfähigkeit unter Beweis stellen.

„Electric Paper hat unseren relativ kurzfristigen Wunsch sehr schnell umgesetzt und technisch einwandfrei realisiert. Das Team zeigte sich überaus serviceorientiert und reagierte umgehend auf unsere Anforderungen. Mit der Betreuung waren wir also absolut zufrieden.“,

lobt Susanne Wanagas die Zusammenarbeit.

Fazit: Hohe Wahlbeteiligung bei Online-Wahl

Auch die Online-Wahl selbst ist letztendlich vollkommen störungsfrei und zur Zufriedenheit des Kunden abgelaufen. Zwar sei der zeitliche und personelle Aufwand für die Präsenzwahlen erheblich geringer gewesen, doch dafür ist das Wahlergebnis nun deutlich repräsentativer.

„Die Wahlbeteiligung ist jetzt signifikant höher: Sie lag 2023 bei 17,5 %! Das ist natürlich ein großer Unterschied zu den früheren Präsenzwahlen.“,

betont Susanne Wanagas.

Im Vergleich zu Briefwahlen spart sich die Kammer mit der elektronischen Wahl zudem den hohen Auszählungsaufwand und profitiert von einem sicheren, schnell verfügbaren Wahlergebnis. Da die Wählenden den Link und die Zugangsdaten zur Wahlkabine per beA, also elektronisch erhalten und vom Programm Schritt für Schritt durch den Wahlprozess geleitet werden, gestaltet sich der Wahlvorgang äußerst einfach, schnell, zuverlässig und zeitgemäß.

Aufgrund der guten Erfahrungen und zahlreichen Vorteile möchte die RAK Mecklenburg-Vorpommern ihre Wahlen auch weiterhin onlinegestützt abwickeln. Eine erneute Zusammenarbeit mit Electric Paper werde dabei durchaus in Betracht gezogen.

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