Sofern personenbezogene Daten auf dem Onlinewahlsystem gespeichert werden: Ja.
Sofern keinerlei personenbezogene Daten auf unseren Systemen gespeichert werden: Nein.
(Dies wäre der Fall, wenn Sie ein mit einem pseudonymisierten Wählerverzeichnis über abstrakte Sachverhalte – also nicht über Kandidaten) abstimmen.)
Wir empfehlen jedoch den Abschluss eines AVV. Hintergrund ist: Wir agieren in Ihrem Auftrag und wir halten die Stimmzettel mit den Kandidaten vor. Für alle Beteiligten fühlt es sich besser an, wenn die Dinge klar geregelt sind.