Sofern Ihre Wahlordnung eine “Änderungsmöglichkeit” der Stimme vorsieht, kann die/der Wahlberechtigte während der Laufzeit der Wahl ihre/seine Stimme(n) verändern. Gezählt wird immer die letzte Stimmabgabe (One Voter-One Vote).
Sofern Ihre Wahlordnung eine “Änderungsmöglichkeit” der Stimme vorsieht, kann die/der Wahlberechtigte während der Laufzeit der Wahl ihre/seine Stimme(n) verändern. Gezählt wird immer die letzte Stimmabgabe (One Voter-One Vote).
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