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Ist das Wählerverzeichnis von der Wahlurne getrennt?

Ja, es besteht eine strikte Trennung. Die jeweiligen Daten sind auf unterschiedliche Teilsysteme oder innerhalb der Virtualisierung in unterschiedlichen Instanzen oder Bereiche abgelegt.

Hier wird den Anforderungen des internationalen Schutzprofils nach Common Criteria und den grundlegenden Bestandteilen der Vorgaben durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Rechnung getragen. Das Wahlgeheimnis ist somit geschützt.

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Ja, da Electric Paper personenbezogene Daten verarbeitet und daher gemäß §38 BDSG-neu und §37 DSGVO verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.  Der Datenschutzbeauftragte von Electric Paper ist Bernd Röver, Electric Paper Informationssysteme GmbH, Konrad-Zuse-Allee 15, 21337 Lüneburg.

Die grundsätzlichen Vorgaben des Wahlrechts müssen beachtet werden. Direkt nach der Wahl wird der Zugriff auf das System eingeschränkt auf vertraglich definierte Personen und das Online-Angebot reduziert auf Mechanismen zur Ende-zu-Ende Verifikation.  Nach festgelegtem Zeitraum übergeben wir einen Link zur archivierten Datensicherung. Die Vernichtung aller Daten regeln wir vertraglich sowohl

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen den Abschluss eines AVVs sowie eines Dienstleistungsvertrags mit SLA, daraus erfolgt der Anspruch auf das Löschen von personenbezogenen Daten. Faktisch regelt der Vertrag auch die Vorhaltefrist der Daten, die Archivierung und die Vernichtung.

Ja, eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung stellen wir gerne zur Verfügung. Sie ist zudem grundsätzlicher Bestandteil unseres Dienstleistungsvertrages. Dieser ist die Grundlage jeder Online Wahl.