Ja, sie können nach dem Schließen und Auszählen der digitalen Urne eine neue Auszählung initiieren. In dem definierten Zeitraum nach der Wahl kann die Auszählung erneut gestartet werden. Danach sind die Daten im Regelfall revisionssicher archiviert und durch Ihren Wahlvorstand vorgehalten.
Ferner kann eine eigene Anwendung zur unabhängigen Prüfung programmiert werden. Dazu steht eine entsprechende Erläuterung zur Verfügung. Natürlich ist es möglich, hierzu auch auf die Open Source Bereiche des Online Wahlsystems zuzugreifen. (Universelle Verifikation)