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Muss das Wählerverzeichnis beim Kunden geführt werden, um die Verarbeitung personenbezogener Wählerdaten zu vermeiden?

Nein, es gibt unterschiedliche Möglichkeiten diese Verarbeitung zu vermeiden.

  • Der Wahlveranstalter oder seine IT liefert eine bereits anonymisierte Wählerliste. So verlassen keinerlei personenbezogenen Wählerdaten verlassen Ihr Haus.
  • Wähler authentifizieren sich in ihrer hauseigenen Umgebung und rufen aus diesem sicheren Kontext das Wahlsystem per IntraLink auf.

In diesen Fällen würden keine personenbezogenen Daten seitens des Wahlsystems verarbeitet werden.

Im pseudonymisierten Wählerverzeichnis der Onlinepattform werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

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Ja, da Electric Paper personenbezogene Daten verarbeitet und daher gemäß §38 BDSG-neu und §37 DSGVO verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.  Der Datenschutzbeauftragte von Electric Paper ist Bernd Röver, Electric Paper Informationssysteme GmbH, Konrad-Zuse-Allee 15, 21337 Lüneburg.

Die grundsätzlichen Vorgaben des Wahlrechts müssen beachtet werden. Direkt nach der Wahl wird der Zugriff auf das System eingeschränkt auf vertraglich definierte Personen und das Online-Angebot reduziert auf Mechanismen zur Ende-zu-Ende Verifikation.  Nach festgelegtem Zeitraum übergeben wir einen Link zur archivierten Datensicherung. Die Vernichtung aller Daten regeln wir vertraglich sowohl

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen den Abschluss eines AVVs sowie eines Dienstleistungsvertrags mit SLA, daraus erfolgt der Anspruch auf das Löschen von personenbezogenen Daten. Faktisch regelt der Vertrag auch die Vorhaltefrist der Daten, die Archivierung und die Vernichtung.

Ja, eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung stellen wir gerne zur Verfügung. Sie ist zudem grundsätzlicher Bestandteil unseres Dienstleistungsvertrages. Dieser ist die Grundlage jeder Online Wahl.