Abhängig von der gewählten Authentifizierungsmethode kann dem Wähler kein neues Passwort vergeben werden. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, auch um ggf. eine mehrfache Stimmabgabe zu unterbinden.

Einer erneuten Mitteilung des Passworts an den Wahlteilnehmer ist hingegen möglich, wenn sein (pseudonymisiertes) Wählerkennzeichen bekannt ist. 

Fehlt beides, kann nur der Wahlveranstalter, die nicht pseudonymisierte Liste heranziehen und ID und Passwort erneut herausgeben.