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Werden die personenbezogenen Daten durch uniWAHL OWS auch nach der Wahl aufbewahrt?

Die grundsätzlichen Vorgaben des Wahlrechts müssen beachtet werden. Direkt nach der Wahl wird der Zugriff auf das System eingeschränkt auf vertraglich definierte Personen und das Online-Angebot reduziert auf Mechanismen zur Ende-zu-Ende Verifikation. 

Nach festgelegtem Zeitraum übergeben wir einen Link zur archivierten Datensicherung. Die Vernichtung aller Daten regeln wir vertraglich sowohl vom Prozedere als auch vom Zeitraum nach Ihren Wünschen.

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Ja, da Electric Paper personenbezogene Daten verarbeitet und daher gemäß §38 BDSG-neu und §37 DSGVO verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.  Der Datenschutzbeauftragte von Electric Paper ist Bernd Röver, Electric Paper Informationssysteme GmbH, Konrad-Zuse-Allee 15, 21337 Lüneburg.

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen den Abschluss eines AVVs sowie eines Dienstleistungsvertrags mit SLA, daraus erfolgt der Anspruch auf das Löschen von personenbezogenen Daten. Faktisch regelt der Vertrag auch die Vorhaltefrist der Daten, die Archivierung und die Vernichtung.

Ja, eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung stellen wir gerne zur Verfügung. Sie ist zudem grundsätzlicher Bestandteil unseres Dienstleistungsvertrages. Dieser ist die Grundlage jeder Online Wahl.

Sofern personenbezogene Daten auf dem Onlinewahlsystem gespeichert werden: Ja. Sofern keinerlei personenbezogene Daten auf unseren Systemen gespeichert werden: Nein.(Dies wäre der Fall, wenn Sie ein mit einem pseudonymisierten Wählerverzeichnis über abstrakte Sachverhalte – also nicht über Kandidaten) abstimmen.)  Wir empfehlen jedoch den Abschluss eines AVV. Hintergrund ist: Wir agieren in