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Wie erfolgt die Anonymisierung des Wählers durch uniWAHL OWS?

In der Best-Practise-Konfiguration ist vorgesehen, dass die Wähler klarschriftlich dem Wahlsystem zu keinem Zeitpunkt bekannt sind. Das Onlinewahlsystem wird lediglich mit einem pseudonymisierten Wählerkennzeichen und einem Code zur Authentifikation versehen. Zusätzlich wird vorgegeben welche Stimmzettel an die Person (jeweils) ausgespielt werden sollen.

Diese Informationen erstellen Sie als Wahlveranstalter in Zusammenarbeit mit ihrer IT und übermitteln diese Informationen auf sicherem Kanal zu uns als Dienstleister.

Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, dass personenbezogene Wählerdaten Ihr Haus nicht verlassen. In einem solchen Fall ist höchste Datensicherheit gewährleistet und u.U. ein AVV nicht erforderlich. 

Beim Anmelden am Wahlsystem über eine pseudonymisierte Kennung wird ein temporärer Schlüssel erzeugt, der nur zeitweise Urne und Wahlverzeichnis verbindet. Da Authentifikationssystem und digitale Wahlurne getrennte Module sind, ist somit schon gewährleistet, dass Stimme und Wähler getrennt verwaltet werden. 

Die “WählerID/Passwort” Kombination ist ein eindeutig und immer identisch pro Wähler somit wird auch sichergestellt, dass keine weitere (fremde) Stimmabgabe möglich ist.

Sofern Ihre Wahlordnung eine “Änderungsmöglichkeit” der Stimme vorsieht, kann die Wahlberechtigte Person während der Laufzeit der Wahl ihre Stimme(n) verändern. Gezählt wird immer die letzte Stimmabgabe.

Im Wahlsystem sind also diesbezüglich zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten oder Daten, die Rückschluss auf den Wähler und dessen Stimme liefern können. 

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Ja, da Electric Paper personenbezogene Daten verarbeitet und daher gemäß §38 BDSG-neu und §37 DSGVO verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.  Der Datenschutzbeauftragte von Electric Paper ist Bernd Röver, Electric Paper Informationssysteme GmbH, Konrad-Zuse-Allee 15, 21337 Lüneburg.

Die grundsätzlichen Vorgaben des Wahlrechts müssen beachtet werden. Direkt nach der Wahl wird der Zugriff auf das System eingeschränkt auf vertraglich definierte Personen und das Online-Angebot reduziert auf Mechanismen zur Ende-zu-Ende Verifikation.  Nach festgelegtem Zeitraum übergeben wir einen Link zur archivierten Datensicherung. Die Vernichtung aller Daten regeln wir vertraglich sowohl

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen den Abschluss eines AVVs sowie eines Dienstleistungsvertrags mit SLA, daraus erfolgt der Anspruch auf das Löschen von personenbezogenen Daten. Faktisch regelt der Vertrag auch die Vorhaltefrist der Daten, die Archivierung und die Vernichtung.

Ja, eine Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung stellen wir gerne zur Verfügung. Sie ist zudem grundsätzlicher Bestandteil unseres Dienstleistungsvertrages. Dieser ist die Grundlage jeder Online Wahl.