Kammerwahlen mit uniWAHL OWS & beA-Authentifizierung

RAK Freiburg profitiert bei Vorstandswahl  von neuer beA-Authentifizierung

RAK Freiburg erleichtert mit der beA-Authentifizierung die Vorstandswahl 2024. Sicherer Zugang zum Wahlportal und optimierte Abläufe bei digitalen Wahlen.

Bei der elektronisch durchgeführten Vorstandswahl 2024 nutzte die RAK Freiburg als erste Rechtsanwaltskammer  Deutschlands die neue beA-Authentifizierung (beA als Identity Provider). Dank dieser  Methode benötigen Wählende für den Zutritt zum Online-Wahlportal keine PIN-TAN-Zugangsdaten  mehr. Die Identifizierung erfolgt stattdessen über das besondere elektronische Anwaltspostfach –  besonders einfach, sicher und zeitsparend.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer (RAK) Freiburg  entscheidet über die Aufnahme und die Zulassung aller  Rechtsanwält:innen in den Landgerichtsbezirken Freiburg,  Baden-Baden, Offenburg, Konstanz und Waldshut-Tiengen.  Im Zwei-Jahres-Turnus wählen die Kammermitglieder der RAK  Freiburg die Hälfte der 15 Vorstandsmitglieder. 2024 standen  für die acht neu zu besetzenden Vorstandsposten acht Kandidierende  zur Wahl. Da Friedenswahlen für Rechtsanwaltskammern  generell nicht zulässig sind, waren die rund 3.500 Kammermitglieder  auch dieses Mal dazu aufgerufen, ihre Stimmen online  abzugeben.

Wahlzugang sollte optimiert werden

Für die RAK Freiburg war es 2024 nicht die erste onlinegestützte  Wahl. Nachdem die Kammermitglieder ihren Vorstand  bereits 2020 und 2022 elektronisch gewählt hatten, hat 2023  auch die Wahl zur 8. Satzungsversammlung webbasiert stattgefunden.  Bei diesen drei Online-Wahlen hatte die Kammer  die Wahleinladungen mit den Zugangsdaten und dem Link zur  digitalen Wahlkabine noch über das besondere elektronische  Anwaltspostfach (beA) an die Wahlberechtigten geschickt.

Auch wenn der Login über PIN und TAN für die Wählenden in  der Vergangenheit nicht sonderlich kompliziert gewesen war,  sah die RAK Freiburg dennoch Optimierungspotenzial bei der  Authentifizierungsmethode. Der Anmelde- und Identifizierungsvorgang  sollte sich zukünftig noch einfacher und sicherer  gestalten.

Laut Geschäftsleitung bringe der Versand der PIN-TANZugangsdaten  hauptsächlich zwei Nachteile mit sich. Zum  einen hat immer noch mindestens eine weitere Person aus  der Geschäftsstelle Zugriff auf die Zugangsdaten, sodass die  PIN-TAN-Liste nach Versand des Wahlschreibens umgehend  gelöscht werden muss. Für den Fall, dass die Wahleinladung  beim Wählenden nicht angekommen ist, gebe es dann kaum  noch eine Möglichkeit, dem Mitglied Zugang zum Wahlraum  zu verschaffen. Zum anderen konnte keine Versandart für die  Zustellung der Wahlunterlagen hundertprozentig überzeugen:

„Der Versand per Brief mit Rubbelfeldern ist zwar  sicherer, bedeutet aber auch mehr Aufwand und  Kosten. Der Versand über beA wiederum birgt die  Gefahr in sich, dass eine nicht wahlberechtigte  Person aus der Kanzlei die E-Mail öffnet und  mit den im Schreiben enthaltenen Zugangsdaten  wählt“,

erläutert Tilman Winkler, Geschäftsführer der RAK Freiburg.

Von der Idee zur Umsetzung

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ermöglicht  allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwält:innen einen  verschlüsselten elektronischen Austausch untereinander sowie  mit der Justiz und Behörden. Die Anmeldung erfolgt über eine  Chipkarte in Kombination mit einer PIN, sodass die Person beim  Login eindeutig identifiziert wird.

Bereits 2018, als elektronische Wahlen für Rechtsanwaltskammern  obligatorisch wurden, hatte Tilman Winkler den  Gedanken, die Authentifizierung der Kammermitglieder über  beA mit dem Zugang zum Online-Wahlraum zu verbinden. Zur  Realisierung der Idee kam es jedoch erst sechs Jahre später.

„Ich habe bei zwei Anbietern angefragt, ob es  möglich ist, den Wahlberechtigten den Zugang  zur digitalen Wahlkabine über die beA-Authentifizierung  zu ermöglichen. Als Electric Paper  zustimmte, war ich sehr erfreut“,

berichtet Tilman Winkler.

Mit der Electric Paper Informationssysteme GmbH hatte die  RAK Freiburg bereits die Wahl zur Satzungsversammlung im  Vorjahr durchgeführt. Schon damals zeigte sich die Kammer  mit der reibungslosen Wahl äußerst zufrieden, sodass sie einer  erneuten Zusammenarbeit positiv entgegenblickte.

beA-Authentifizierung: praktisch und sicher

Nachdem Electric Paper von der Bundesrechtsanwaltskammer  (BRAK) eine Beschreibung des Zugangsverfahrens erhalten  hatte, programmierte das Team von Electric Paper die neue  beA-Authentifizierung auf Basis von OpenID Connect (OIDC)  für das uniWAHL Online-Wahlsystem (OWS) innerhalb weniger  Tage. Die OIDC-Technologie ermöglicht es Clients, die Identität  eines Wählenden zu verifizieren und pseudonyme Profilinformationen  zu erhalten. Sie erlaubt eine sichere, effiziente und  interoperable Benutzeridentifizierung, welche die Datenschutzstandards  respektiert und gleichzeitig eine nahtlose Benutzererfahrung  bietet.

Kurz vor Beginn der Wahl erhalten alle wahlberechtigten  Rechtsanwält:innen über beA ein Wahlschreiben, in dem sich  der Link zum Wahlraum befindet. Nichtanwaltliche Kammermitglieder  ohne beA-Zugang – wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer  oder Patentanwälte – erreicht das Schreiben per Post.  Sie loggen sich wie gehabt per PIN-TAN-Verfahren in das  Wahlportal ein.

Für die Wählenden gestaltet sich der Authentifizierungsvorgang  einfach und unkompliziert: Nach Aufruf der Login-Seite klicken  sie auf den vorkonfigurierten beA-Provider, melden sich mit  ihren beA-Zugangsdaten an und können dann die Wahlkabine  betreten. Haben sie ihre Stimmen abgegeben, wird der Zugang  gesperrt, sodass sie nicht noch einmal wählen können.

„Das Gute: Ist der Wählende bereits per Single-  Sign-on im beA angemeldet, muss er die  Zugangsdaten nicht noch einmal eingeben. Nach  Klick auf die Provider-Schaltfläche gelangt er  direkt zur Wahlkabine. Umgekehrt ist eine Person  mit der Anmeldung im Wahlportal gleichzeitig  auch im beA angemeldet“,

erklärt Tilman Winkler.

Extrem knapper Umsetzungszeitraum

Da die Autorisierung zur Stimmabgabe über die uniWAHL  OWS-Plattform erfolgt, musste die RAK Freiburg eine pseudonyme  Wähler:innenliste an Electric Paper übermitteln, welche  die SAFE-IDs aller wahlberechtigten Personen enthielt. Für  die 95 nichtanwaltlichen Mitglieder generierte Electric Paper  PIN-TAN-Zugangsdaten, welche die Kammer auf dem Postweg  versendete.

Darüber hinaus war es Aufgabe der Kammer, von der BRAK die  Freigabe für das neue Authentifizierungsverfahren einzuholen.  Diese administrative Angelegenheit entwickelte sich aufgrund  des äußerst kurzen Projektzeitraums von nicht einmal vier  Wochen zu einer sportlichen Herausforderung.

„Am Ende wurden jedoch alle notwendigen  Freigaben seitens der BRAK rechtzeitig erteilt und  es hat alles hervorragend funktioniert. Wirklich  klasse, wie Electric Paper das umgesetzt hat“,

freut sich Tilman Winkler.

Historisch hohe Wahlbeteiligung

Die Vorstandswahl fand vom 07.06. bis 24.06.2024 statt –  störungsfrei und ohne Zwischenfälle. Selbst die BRAK sei am  Ende sehr positiv überrascht gewesen, wie glatt das Projekt  gelaufen ist. Von 3.445 Wahlberechtigten haben 541 Mitglieder  abgestimmt, was einer Wahlbeteiligung von 15,7 % gleichkommt.  Damit war die Wahlbeteiligung höher als bei allen  bisherigen Vorstandswahlen.

„Man muss bedenken: Auf die acht zu besetzenden  Vorstandspositionen kamen acht Kandidierende,  sodass es sich inhaltlich um eine eher  langweilige Wahl handelte. Dafür, dass mit der  Wahl eigentlich nichts zu bewegen war, haben  dann doch erstaunlich viele Mitglieder daran  teilgenommen“,

sagt Tilman Winkler.

Dass die Kammer nicht mehr mehrere Tausend Wahleinladungen  per beA-Nachricht oder Brief verschicken musste, war  einer der großen Pluspunkte der neuen Authentifizierungsmethode.  Der zusätzliche Aufwand, der früher mit der Serienbrieferstellung  verbunden war, fiel weg. Darüber hinaus war  das beA-Verfahren noch sicherer, da sich keine unberechtigte  Person Zugang zu den Login-Daten verschaffen konnte.

Nicht zuletzt profitierten auch die Wählenden von dem noch  unkomplizierteren Login in das Wahlportal. Wer den Link zur  Wahlkabine aus dem beA heraus aufrief, musste sich nicht  erneut anmelden.    

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