Betriebsratswahlen

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Wie wird eine Betriebsratswahl durchgeführt?

Die Wahl des Betriebsrates erfolgt in Deutschland nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Dieses legt die Bedingungen, das Verfahren und die Regeln für die Durchführung der Betriebsratswahlen fest. Hier sind einige Grundlagen zur Betriebsratswahl:

Wahlberechtigung: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt.

Wählbarkeit: Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer sind grundsätzlich auch wählbar, vorausgesetzt sie sind seit mindestens 6 Monaten im Betrieb beschäftigt.

Wahlverfahren: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der geheimen und unmittelbaren Wahl. Je nach Betriebsgröße wird entweder das Listenwahlverfahren oder das Personenwahlverfahren angewandt.

Wahlvorstand: Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand verantwortlich, der in der Regel vom Betriebsrat bestellt wird. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich.

Wahlperiode: Der Betriebsrat wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Größe des Betriebsrats: Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.

Betriebsversammlung: Die Wahl des Betriebsrats wird in einer Betriebsversammlung eingeleitet, in der der Wahlvorstand bestellt und der Wahltermin bekannt gegeben wird.

Wahlvorschläge: Wahlvorschläge können von den wahlberechtigten Arbeitnehmern und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Wahlberechtigten als Vertrauensperson und von einer bestimmten Anzahl von Unterstützern unterschrieben werden.

Wahlausschreiben: Das Wahlausschreiben enthält alle relevanten Informationen zur Wahl, einschließlich Wahltermin, Wahlverfahren, Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder.

Die genauen Prozesse und Regeln sind im Detail im Betriebsverfassungsgesetz und in der dazugehörigen Wahlordnung festgelegt. Es ist wichtig, diese sorgfältig zu befolgen, um eine ordnungsgemäße und gültige Wahl zu gewährleisten.

Durchführungswege für BR-Wahlen

Betriebsratswahlen müssen nach dem aktuellen Stand des BetrVG in Deutschland geheim und unmittelbar durchgeführt werden. Dies wurde bisher so interpretiert, dass nur traditionelle Urnen- oder Briefwahlen erlaubt sind – unabhängig von der Betriebsgröße oder Gesellschaftsform.

Lediglich für Europäische Gesellschaften (EG) gibt es aufgrund der weitgehenden Satzungsfreiheit die Möglichkeit, Onlinewahlen in der Satzung zu verankern und so rechtssicher einzuführen. 

Was ist das Minderheitengeschlecht?

Im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt, dass dem Geschlecht, welches im Betrieb in der Minderheit ist, eine bestimmte Anzahl an Mindestsitzen im Betriebsrat zusteht. Durch die Geschlechterquote soll in einem Betrieb die Gleichstellung von Frauen & Männern gefördert werden. Dies bedeutet, dass das Minderheitengeschlecht – entsprechend seinem Anteil in der Belegschaft – im Betriebsrat vertreten sein muss.

Persönlichkeits- oder Verhältniswahl?

Man kann nach unterschiedlichen Wahlsystemen in den Betriebsrat gewählt werden.

Entscheidend ist dabei, welches Wahlverfahren gewählt wurde:

Vereinfachtes Wahlverfahren: die Persönlichkeitswahl ein MUSS!

Reguläres Wahlverfahren: Wie hoch ist die Anzahl der gültigen Vorschlagslisten?

Welches Wahlverfahren ist das Richtige?

Je nach Anzahl der Arbeitnehmer muss vor Beginn der Betriebsratswahl das richtige Wahlverfahren gewählt werden. Man unterscheidet zwischen dem vereinfachten und dem normalem/regulären Wahlverfahren.

Ist eine Stimmabgabe per Briefwahl möglich?

Alle Beschäftigten, die am Wahltag nicht im Betrieb sind, können die Briefwahl beantragen und erhalten dann vom Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen übersandt. Wichtig ist dabei, dass der Wahlbrief vor der Schließung des Wahllokals eingetroffen ist.

Wo wird ein Betriebsrat gewählt?

In geeigneten Räumlichkeiten (meistens im Betrieb) erfolgt die schriftliche Stimmenabgabe in dem Wahllokal durch Einwurf des Stimmzettels in eine versiegelte Wahlurne. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße und fehlerfreie Durchführung der Wahl.
Stimmzettel - Betriebsratswahl - Personen sortieren Stimmzettel einer Wahl

Listenwahl | Verhältniswahl

Hier stimmt der Wähler nicht für einen bestimmten Kandidaten, sondern für die Vorschlagsliste. Auf diesen Vorschlaglisten befinden sich wiederum mehrere Kandidierende. Der Wählende hat nur eine Stimme, die er für eine Liste abgibt. Damit ist die Wahl eines einzelnen Kandidierenden nicht möglich. Für die Auswertung wird das D’Hondtsches Höchstzahlenverfahren (Divisorverfahren mit Abrundung) angewendet. Weitere mögliche Auswerteverfahren sind das Hare/Niemeyer-Verfahren (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen) und das Verfahren nach Sainte-Laguë (Divisorverfahren mit Standardrundung).

Mehrheitswahl | Persönlichkeitswahl

Der Wähler gibt seine Stimmen direkt für einzelne Wahlbewerber:innen ab. Deshalb spricht man hier auch von einer Personenwahl. Die Verteilung der Sitze erfolgt entsprechend der erreichten Stimmenzahl der Kandidierenden. Hierbei ist das Minderheitengeschlecht eventuell zu berücksichtigen.

Wahlergebnis

Nach der Wahl wird der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift anfertigen und das Wahlergebnis offiziell bekannt geben.

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