Nicht nur in Deutschland gibt es Wahlgrundsätze, die für jede Wahl gelten sollten. Konkret ergeben Sie sich aus Artikel 38 des Grundgesetzes.
Hier sind die wichtigsten Wahlgrundsätze in Deutschland:
Die Wahlen sind gleich, das bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt. Es gibt keine besonderen Vorrechte oder Nachteile für einzelne Wählergruppen.
Die Wahlen sind geheim, das bedeutet, dass die Wähler unbeobachtet ihr Wahlkreuz setzen können. Dazu erfolgt die Stimmabgabe in Wahlkabinen oder hinter Sichtschutz, sodass niemand erkennen kann, wie jemand gewählt hat.
Onlinewahl: Grundsatz der Öffentlichkeit
Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein weiterer, informeller Wahlgrundsatz, in Ergänzung zum Prinzip der allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit einer Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG sieht vor, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, wenn nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Somit müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
Naturgemäß können Onlinewahlen den Grundsatz der Öffentlichkeit nur eingeschränkt erfüllen. Hochwertige Systeme wie uniWAHL OWS setzen daher auf die Ende-zu-Ende Verifizierbarkeit und auf kryptografische Methoden sowie auf die vollständige Offenlegung des Source-Codes.
Auf der anderen Seite ziehen hybride Wahlen unter Einbeziehung von Onlinewahlen bewusst auf den Aspekt der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl. Die Inklusion und Teilhabe aller potenziellen Wählergruppen und das Wählen von fernen Standorten sind sozusagen ein Gegenspieler des Aspektes „Öffentlichkeit der Wahl“, wenn man z.B. an die reine Präsenzwahl / Urnenwahl im Wahllokal denkt.
Briefwahl: Grundsatz der Allgemeinheit und geheime Wahl
In Deutschland wurde die Briefwahl zur Bundestagswahl in den fünfziger Jahren eingeführt, um die „Allgemeinheit der Wahl“ sicherzustellen. Es ist einer der fünf Wahlrechtsgrundsätze in der deutschen Demokratie und bedeutet, dass jeder Wahlberechtigte die Gelegenheit haben soll, möglichst einfach zu wählen. Insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen wollte man eine Teilnahme an der Wahl erleichtern.
Grundsatzentscheidung: Briefwahl ist verfassungskonform.
Das Bundesverfassungsgericht befasste sich in den Jahren 1967 und 1981 durch Wahleinsprüche mit der Briefwahl und hat diese in der damaligen Form als verfassungskonform angesehen. Beide Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen werden.
Man nimmt bei der Briefwahl also bewusst die höhere Anfälligkeit für Manipulationen – im Vergleich zur Präsenzwahl im Wahllokal – in Kauf:
Wahlgrundsätze sind zentral für eine funktionierende Demokratie. Sie gewährleisten, dass jede Stimme zählt und dass Wahlen fair und transparent ablaufen. Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Meinung und ihre Stimme in einer Demokratie zählen.
Es ist wichtig zu wissen, dass es noch weitere Grundsätze gibt – zum Beispiel den Aspekt der Öffentlichkeit einer Wahl – und dass einzelne Wahlgrundsätze auch gegeneinander abgewogen werden müssen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ja mit Online-Wahlen nur bedingt realisierbar. Andererseits stützen Online-Wahlen die breitere Teilhabe und somit den Aspekt der Allgemeinheit.
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