Die Durchführung einer Online-Wahl erfordert daher spezialisierte Software, die von verschiedenen Online-Wahl-Anbietern bereitgestellt werden. uniWAHL ist eine solche Plattform, die die Online-Stimmabgabe unterstützt.
Das Wahlberechtigtenverzeichnis dient der Kandidateneingabe und ist vollständig DSGVO-konform. Alle Daten für die Stimmzettel werden automatisch in das sichere Online-Wahlsystem übertragen.
Durch ein pseudonymes Wählerverzeichnis erhalten Wählende passende Stimmzettel basierend auf ihrer Gruppe. Nach der Wahl werden die Stimmen in uniWAHL eingelesen und können mit Stimmen einer Urnen- oder Briefwahl kombiniert und automatisch ausgewertet werden.
Bevor eine Online-Wahl durchgeführt werden kann haben sich interne Gremien und Entscheidungsträger mit rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzten, welche durch Bundes- oder Landesebene wie auch durch die Wahlordnung vorgegeben sind.
Sind die rechtlichen Fragen geklärt und es wurde sich für eine Online-Wahl entschieden, steht die Wahl eines Anbieters zur Durchführung der Online-Wahl an. Dieser stellt die technische Infrastruktur und Sicherheitsvorkehrungen bereit. Bevor die Online-Wahl eingerichtet werden kann müssen noch Vorbereitungen für den Wahlzeitraum, Wahlvorschläge und des Wahlberechtigtenverzeichnisses getroffen werden.
Zusammen mit dem Anbieter der Online-Wahl wird die technische Infrastruktur einschließlich der Wahlplattform eingerichtet. Dazu zählen auch robuste Authentifizierungsmethoden um nur berechtigten Wählern Zugang zur Online-Wahlurne zu gewähren. Vor der Wahl wird das System mit den angelieferten Daten getestet, um einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Die eingegebenen Daten sollten nun noch nach dem 4-Augen-Prinzip überprüft werden um fehlerhafte Daten auszuschließen. Nun kann die Wahl eröffnet werden und die Stimmabgabe beginnt. Nach der Authentifizierung des Nutzers erhält dieser die für seine Gruppe bestimmten Stimmzettel und kann seine Wahl online treffen.
Online-Wahlen werden in verschiedenen Ländern, Regionen und Institutionen bereits seit über 20 Jahren durchgeführt. Die Verfügbarkeit kann je nach lokaler Gesetzgebung und Technologieentwicklung aber variieren, daher ist es in einigen Gremien aufgrund bestimmter Durchführungsverordnungen rechtlich noch untersagt online zu wählen, während andere Gremien bereits online gewählt werden dürfen. Insbesondere seit der COVID-19-Pandemie konnten sich Online-Wahlen als sichere Alternative zu physischen Wahllokalen etablieren.
Bereits im Jahr 2000 führte die Hochschule Hannover die weltweite dritte rechtsgültige Online-Wahl durch. Damals wurden schon sichere Authentifizierung mittels PIN-TAN-Verfahren durchgeführt. Seit dem überzeugten Online-Wahlen zahlreiche weitere Hochschulen, Kammern verschiedener Berufe, Vereine und Genossenschaften.
Auch für Unternehmen werden Online-Wahlen für die Durchführung von Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen immer interessanter. Wahlen stellen hier einen enormen logistischen Aufwand dar, da die Wahlberechtigten gerade in großen Unternehmen häufig über das gesamte Bundesgebiet verteilt wohnen und arbeiten oder sich teilweise sogar im Ausland aufhalten. Zusätzliche gibt es zum Teil vorgeschaltete Delegiertenwahlen, die vor der eigentlich Betriebs- & Aufsichtsratswahl durchgeführt werden müssen. Eine Online-Wahl hat hier enormes einsparpotential hinsichtlich der Kosten und des logistischen Aufwands, wie Anreise, Übernachtungsmöglichkeiten oder Veranstaltungsorte.
Der Gesetzgeber sieht aktuell sowohl im Betriebsverfassungsgesetzt wie auch in der zugehörigen Wahlordnung keine Möglichkeit für eine digitale Wahl vor. Die aktuelle Bundesregierung hat allerdings in ihrem Koalitionsvertrag die Absicht erklärt Online-Wahlen für Betriebe erstmal in einem Pilotprojekt zu ermöglichen. Ihnen soll die Wahl zu einer analogen oder digitalen Wahl gegeben werden.
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