Wahlen an Hochschulen sind ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung von Studierenden, Mitarbeitenden und anderen Hochschulangehörigen. Sie ermöglichen es, Entscheidungen in verschiedenen Bereichen der Hochschulpolitik zu treffen und Vertreterinnen und Vertreter in Gremien zu wählen, die die Interessen der Hochschulgemeinschaft vertreten sollen.
Studierende, Mitarbeitende sowie Hochschullehrer: innen haben in der Regel das aktive und passive Wahlrecht, das heißt, sie können selbst wählen, aber auch gewählt werden. In Anlehnung an das jeweilige Landeshochschulgesetz legt jede Hochschule ihre eigenen Wahlregeln in einer sog. Wahlordnung oder Satzung fest. Häufig übernehmen Sie dabei Regeln, die auf Ebene des Bundeslandes vorgegeben sind.
Die Hochschulen bieten verschiedene Möglichkeiten, um an den Wahlen teilzunehmen, wie z.B. durch die Stimmabgabe vor Ort (also sogenannte Präsenzwahl), die Briefwahl oder die Online-Wahl. Die Wahlbeteiligung variiert von Hochschule zu Hochschule.
Die akademischen Gremienwahlen stellen das wichtigste Instrument zur Mitbestimmung an Hochschulen dar. Hierbei können alle Mitglieder der Hochschule, also Studierende, Mitarbeitende sowie Hochschullehrer:innen, ihre Vertretungen in verschiedenen Gremien wählen, wie zum Beispiel im Fakultätsrat oder im Senat. In diesen Gremien werden Entscheidungen über wichtige Fragen der Hochschulpolitik getroffen, wie zum Beispiel über Studiengebühren, die Gestaltung des Studienangebots oder die Verteilung von Forschungsgeldern.
Der Senat ist das höchste Entscheidungsgremium der Hochschule, das über wichtige Fragen wie Haushaltspläne, Studienordnungen und Personalentscheidungen befindet. Die Fachbereichsräte sind für die Belange der einzelnen Fachbereiche zuständig und beraten über Fragen wie Lehrpläne und Forschungsprojekte. Die studentischen Selbstverwaltungsgremien vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung.
Eine weitere wichtige Wahl an einer Hochschule, ist die Wahl der Studierendenvertretung, die in der Regel jährlich stattfindet. Hierbei werden Studierende gewählt, die sich für die Belange der Studierenden einsetzen sollen und in verschiedenen Gremien der Hochschule vertreten sind.
Organe der studentischen Selbstverwaltung sind: das Studierendenparlament (StuPA) oder Fachschaftsräte (FSR).
ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Hier werden wichtige Entscheidungen getroffen, die das Studium und das Leben an der Hochschule betreffen.
Das Studierendenparlament setzt sich aus Vertreter:innen der Fachschaften sowie aus direkt gewählten Studierenden zusammen. Die Anzahl der Sitze richtet sich nach der Größe der Hochschule und der Anzahl der Studierenden.
hingegen ist das ausführende Organ (also die Exekutive) des Studierendenparlaments. Er führt dessen Interessen aus.
Studentische Hochschulwahlen bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und aktiv an der Gestaltung ihrer Hochschule mitzuwirken.
Personalratswahlen finden in öffentlichen Einrichtungen, also auch an Hochschulen bzw. Universitätskliniken statt. Personalratswahlen werden in der Regel alle vier Jahre durchgeführt. Bedingungen und Verfahren für die Durchführung dieser Wahlen werden durch das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG) geregelt.
Die genauen Wahltermine können je nach Bundesland und Organisation variieren. Durch die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter können die Beschäftigten selbstbestimmt an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Arbeitsumgebung mitwirken.
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